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Persönliches Budget
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Mit der neuen Leistungsform des "persönlichen Budgets" können behinderte Menschen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe erforderlichen Assistenzleistungen selbst zu beschaffen.
Die behinderten Menschen als Experten in eigener Sache können den "Einkauf" von Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln.
Rechtsgrundlage des Persönlichen Budgets ist § 17 Abs. 2 bis 6 SGB IX mit Konkretisierungen in den einzelnen Leistungsgesetzen sowie der Budgetverordnung.
Das Instrument des Persönlichen Budgets ist geeignet, die Selbstbestimmung behinderter Menschen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und Elemente des fürsorgestaatlichen Umgangs mit behinderten Menschen abzubauen.
Mit dem Persönlichen Budget wird das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen konkretisiert. Leistungen in der Leistungsform des Persönlichen Budgets können alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen erhalten, und zwar unabhängig von der Art und der Schwere der Behinderung und unabhängig von der Art der benötigten Leistungen.
Bis Ende 2007 ist die Leistungsform Persönliches Budget auf pflichtgemäß ausgeübtes Ermessen des zuständigen Leistungsträgers beschränkt, um insbesondere die Einführung in Modellregionen zu erproben.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausführung von Teilhabeleistungen in Form Persönlicher Budgets in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Beim KMV Sachsen e. V. Breisgaustraße 53 erhalten sie ab sofort sachkundige Beratung zum Persönlichen Budget.
Der KMV Sachsen e. V. berät Menschen mit Behinderung und deren Angehörige u. a.:
Bitte melden Sie sich telefonisch 0341 42 11 972 oder per E-Mail, um ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen Jenny Schneider und Juliane Lenk zur Verfügung.